CareLit · DOI-Nachweis · Hebammen Wissen
Verbliebener Tupfer nach Versorgung eines Dammrisses
DOI 10.1007/s43877-024-1233-7
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftHebammen Wissen
Ausgabe6/2024
Jahrgang / SeitenJg. 5 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Haftung in jedem Fall? Das Zurückbleiben eines Tupfers nach Dammriss kann ein Versäumnis sein, zumindest dann, wenn nicht alle möglichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen ergriffen wurden. Aber führt allein ein verbliebener Fremdkörper immer gleich zur Haftung? …
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2024) Verbliebener Tupfer nach Versorgung eines Dammrisses. Hebammen Wissen, 5 (6), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s43877-024-1233-7
Mit CareLit weiterarbeiten