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CareLit · DOI-Nachweis · Hebammen Wissen

Verbliebener Tupfer nach Versorgung eines Dammrisses

N.N. · Hebammen Wissen · Ausgabe 6/2024 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s43877-024-1233-7

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftHebammen Wissen
Ausgabe6/2024
Jahrgang / SeitenJg. 5 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Haftung in jedem Fall? Das Zurückbleiben eines Tupfers nach Dammriss kann ein Versäumnis sein, zumindest dann, wenn nicht alle möglichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen ergriffen wurden. Aber führt allein ein verbliebener Fremdkörper immer gleich zur Haftung? …

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2024) Verbliebener Tupfer nach Versorgung eines Dammrisses. Hebammen Wissen, 5 (6), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s43877-024-1233-7

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