CareLit · DOI-Nachweis · intensiv, Stuttgart
Patientenverfügungen sind verbindlich und rechtfertigen bei eindeutiger Willensbekundung auch einen Behandlungsabbruch
DOI 10.1055/5-0030-1264131
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchell, W.;
Zeitschriftintensiv, Stuttgart
Ausgabe9/2010
Jahrgang / SeitenJg. 18 · S. 268 bis 269
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Patientenverfügungen sind - u. a. nach eindeutigen Aussagen in einer Reihe von Urteilen des Bundesgerichtshofes und entsprechenden Statements der Bundesärztekammer - verbindlich. Diese Verbindlichkeit wurde durch die §§ 1901a und 1901b BGB, wirksam ab 1. 9. 2009, bekräftigt. Neu ist insoweit eigentlich nur, dass eine Patientenverfügung schriftlich erstellt sein muss und hinsichtlich der wirksamen Erstellung lediglic…
Zitieren
Zitierempfehlung
Schell, W.; (2010) Patientenverfügungen sind verbindlich und rechtfertigen bei eindeutiger Willensbekundung auch einen Behandlungsabbruch. intensiv, Stuttgart, 18 (9), 268 bis 269. https://doi.org/10.1055/5-0030-1264131
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