CareLit CareLitFachliteratur für Gesundheitsberufe
CareLit · DOI-Nachweis · intensiv, Stuttgart

Patientenverfügungen sind verbindlich und rechtfertigen bei eindeutiger Willensbekundung auch einen Behandlungsabbruch

Schell, W.; · intensiv, Stuttgart · Ausgabe 9/2010 · S. 268 bis 269

DOI 10.1055/5-0030-1264131

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchell, W.;
Zeitschriftintensiv, Stuttgart
Ausgabe9/2010
Jahrgang / SeitenJg. 18 · S. 268 bis 269

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Patientenverfügungen sind - u. a. nach eindeutigen Aussagen in einer Reihe von Urteilen des Bundesgerichtshofes und entsprechenden Statements der Bundesärztekammer - verbindlich. Diese Verbindlichkeit wurde durch die §§ 1901a und 1901b BGB, wirksam ab 1. 9. 2009, bekräftigt. Neu ist insoweit eigentlich nur, dass eine Patientenverfügung schriftlich erstellt sein muss und hinsichtlich der wirksamen Erstellung lediglic…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schell, W.; (2010) Patientenverfügungen sind verbindlich und rechtfertigen bei eindeutiger Willensbekundung auch einen Behandlungsabbruch. intensiv, Stuttgart, 18 (9), 268 bis 269. https://doi.org/10.1055/5-0030-1264131

Mit CareLit weiterarbeiten

Volltext, Abstract und ähnliche Literatur