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CareLit · DOI-Nachweis · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift

Die Lücke im Beipackzettel

Diefenbach, M. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · Ausgabe 3/2018 · S. 1 bis 1

DOI 10.1055/a-0551-2338

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenDiefenbach, M.
ZeitschriftDeutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Ausgabe3/2018
Jahrgang / SeitenJg. 13 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Damit man bei einem homöopathischen Mittel eine Indikation angegeben darf, muss es eine Monographie für den Wirkstoff von der Kommission D (zuständig für Homöopathie) geben. Sind in einem Mittel mehrere Wirkstoffe kombiniert, muss jedes Einzelmittel dasselbe Anwendungsgebiet laut der Monographie aufweisen. Andernfalls kann ein Einzel- oder kombiniertes Mittel ohne Indikationsangabe registriert werden.

Zitieren

Zitierempfehlung

Diefenbach, M (2018) Die Lücke im Beipackzettel. Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift, 13 (3), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/a-0551-2338

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