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CareLit · DOI-Nachweis · GGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege

Rechtsticker

Weimer, T. · GGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege · Ausgabe 4/2018 · S. 151 bis 151

DOI 10.1055/a-0637-8152

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenWeimer, T.
ZeitschriftGGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege
Ausgabe4/2018
Jahrgang / SeitenJg. 02 · S. 151 bis 151

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Was gilt, wenn medizinisches Personal aufgrund der Kenntnis des Gesundheitszustands eines Patienten Zweifel an dessen Fahrtüchtigkeit hat? Pflegende und Ärzte sind nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB verpflichtet, Geheimhaltung zu wahren. Bei Verletzung dieser Schweigepflicht macht sich eine Pflegeperson oder ein Arzt des Geheimnisverrats strafbar. Eine Ausnahme hiervon besteht in den seltenen Fällen eines rechtfertigenden…

Zitieren

Zitierempfehlung

Weimer, T (2018) Rechtsticker. GGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege, 02 (4), 151 bis 151. https://doi.org/10.1055/a-0637-8152

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