CareLit · DOI-Nachweis · GGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege
Rechtsticker
DOI 10.1055/a-0637-8152
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenWeimer, T.
ZeitschriftGGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege
Ausgabe4/2018
Jahrgang / SeitenJg. 02 · S. 151 bis 151
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Was gilt, wenn medizinisches Personal aufgrund der Kenntnis des Gesundheitszustands eines Patienten Zweifel an dessen Fahrtüchtigkeit hat? Pflegende und Ärzte sind nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB verpflichtet, Geheimhaltung zu wahren. Bei Verletzung dieser Schweigepflicht macht sich eine Pflegeperson oder ein Arzt des Geheimnisverrats strafbar. Eine Ausnahme hiervon besteht in den seltenen Fällen eines rechtfertigenden…
Zitieren
Zitierempfehlung
Weimer, T (2018) Rechtsticker. GGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege, 02 (4), 151 bis 151. https://doi.org/10.1055/a-0637-8152
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