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CareLit · DOI-Nachweis · PiD - Psychotherapie im Dialog

Verwendung von Fotos in Werbematerial für die eigene Praxis – Was muss ich beachten?

N.N. · PiD - Psychotherapie im Dialog · Ausgabe 01/2019 · S. 13-14

DOI 10.1055/a-0644-6335

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftPiD - Psychotherapie im Dialog
Ausgabe01/2019
Jahrgang / SeitenJg. 20 · S. 13-14

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

„Wer nicht wirbt, der stirbt!“ – diese alte unternehmerische „Weisheit“ gilt auch für den Gesundheitsmarkt. Denn auch die Akteure auf dem Gesundheitsmarkt sind darauf angewiesen, ihre Angebote bekannt zu machen und über ihre Dienstleistungen zu informieren. Das Recht auf Werbung ist Teil der Berufsausübungsfreiheit, die ein Grundrecht ist (Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz (GG)). Aber gerade im Gesundheitsbereich gibt…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2019) Verwendung von Fotos in Werbematerial für die eigene Praxis – Was muss ich beachten?. PiD - Psychotherapie im Dialog, 20 (01), 13-14. https://doi.org/10.1055/a-0644-6335

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