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CareLit · DOI-Nachweis · Der Klinikarzt

Krankenhaus ist nicht zur Herausgabe von internen Unterlagen verpflichtet

N.N. · Der Klinikarzt · Ausgabe 11/2018 · S. 504-505

DOI 10.1055/a-0770-5827

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftDer Klinikarzt
Ausgabe11/2018
Jahrgang / SeitenJg. 47 · S. 504-505

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Immer häufiger verlangen Patienten umfangreiche Einsicht in Unterlagen eines Krankenhauses, um Schadensersatzansprüche zu untermauern. Doch nicht jedes Anliegen ist berechtigt. Das OLG Karlsruhe wies eine Patientin mit Urteil vom 16.08.2017 (Aktenzeichen 7 U 202/16) in ihre Schranken. Sie forderte Einsicht in Unterlagen über die interne Organisation der Klinik wegen Hygienemängeln.

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2018) Krankenhaus ist nicht zur Herausgabe von internen Unterlagen verpflichtet. Der Klinikarzt, 47 (11), 504-505. https://doi.org/10.1055/a-0770-5827

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