CareLit · DOI-Nachweis · Der Klinikarzt
Krankenhaus ist nicht zur Herausgabe von internen Unterlagen verpflichtet
DOI 10.1055/a-0770-5827
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftDer Klinikarzt
Ausgabe11/2018
Jahrgang / SeitenJg. 47 · S. 504-505
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Immer häufiger verlangen Patienten umfangreiche Einsicht in Unterlagen eines Krankenhauses, um Schadensersatzansprüche zu untermauern. Doch nicht jedes Anliegen ist berechtigt. Das OLG Karlsruhe wies eine Patientin mit Urteil vom 16.08.2017 (Aktenzeichen 7 U 202/16) in ihre Schranken. Sie forderte Einsicht in Unterlagen über die interne Organisation der Klinik wegen Hygienemängeln.
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2018) Krankenhaus ist nicht zur Herausgabe von internen Unterlagen verpflichtet. Der Klinikarzt, 47 (11), 504-505. https://doi.org/10.1055/a-0770-5827
Mit CareLit weiterarbeiten