CareLit · DOI-Nachweis · AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie
Einwilligung nach Aufklärung – ein juristisches Update
DOI 10.1055/a-0821-6736
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenBiermann, E.
ZeitschriftAINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie
Ausgabe7/08/2019
Jahrgang / SeitenJg. 54 · S. 457 bis 473
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Die Indikation allein reicht zur Rechtfertigung des ärztlichen Eingriffes nicht. Hinzukommen muss die Einwilligung des durch einen Arzt aufgeklärten Patienten. Sind anstelle des Patienten andere Personen berechtigt, für ihn zu entscheiden, so sind diese aufzuklären. Dabei ist der Patient über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände rechtzeitig und verständlich aufzuklären, ggf. unter Hinzuziehung eines…
Zitieren
Zitierempfehlung
Biermann, E (2019) Einwilligung nach Aufklärung – ein juristisches Update. AINS - Anästhesiologie · Intensivmedizin · Notfallmedizin · Schmerztherapie, 54 (7/08), 457 bis 473. https://doi.org/10.1055/a-0821-6736
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