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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Rechtsticker

Weimer, T. · intensiv · Ausgabe 3/2019 · S. 119 bis 119

DOI 10.1055/a-0861-2773

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenWeimer, T.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe3/2019
Jahrgang / SeitenJg. 13 · S. 119 bis 119

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Der Arzt hat sicherzustellen, dass der Patient von Arztbriefen mit bedrohlichen Befunden Kenntnis erhält, auch wenn diese nach einem etwaigen Ende des Behandlungsvertrags bei ihm eingehen. Der Arzt, der als einziger eine solche Information bekommt, muss den Informationsfluss aufrechterhalten, wenn sich aus der Information selbst nicht eindeutig ergibt, dass der Patient oder der weiterbehandelnde Arzt sie ebenfalls e…

Zitieren

Zitierempfehlung

Weimer, T (2019) Rechtsticker. intensiv, 13 (3), 119 bis 119. https://doi.org/10.1055/a-0861-2773

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