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CareLit · DOI-Nachweis · ergopraxis

Die Rechtsfrage: Dürfen Schüler alleine therapieren und dokumentieren?

Bossow, K. · ergopraxis · Ausgabe 5/2019 · S. 49 bis 49

DOI 10.1055/a-0864-2967

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenBossow, K.
Zeitschriftergopraxis
Ausgabe5/2019
Jahrgang / SeitenJg. 12 · S. 49 bis 49

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

„Ich absolviere meinen praktischen Einsatz in einer Rehaklinik. Dort werden Therapien teilweise an Auszubildende übertragen. In der Dokumentation erscheint lediglich unser Kürzel, ohne uns als Schüler zu kennzeichnen. Ist es rechtens, als Schülerin allein Therapien durchzuführen und sie zu dokumentieren?“ Ergotherapieschülerin via E-Mail

Zitieren

Zitierempfehlung

Bossow, K (2019) Die Rechtsfrage: Dürfen Schüler alleine therapieren und dokumentieren?. ergopraxis, 12 (5), 49 bis 49. https://doi.org/10.1055/a-0864-2967

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