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CareLit · DOI-Nachweis · AINS

Aufklärung und Patientenwille

N.N. · AINS · Ausgabe 7/8/2019 · S. 454 bis 456

DOI 10.1055/a-0918-7622

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftAINS
Ausgabe7/8/2019
Jahrgang / SeitenJg. 54 · S. 454 bis 456

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Damit eine ärztliche Maßnahme durchgeführt werden kann, muss der Patient informiert in diese einwilligen. Diese Einwilligung wiederum ist nur ethisch und juristisch gerechtfertigt, wenn der Patient versteht, in was er einwilligt. Dafür stellt die ärztliche Aufklärung die Grundlage dar. Rechtlich ist dies in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Literatur 1 Biermann E. Einwilligung nach Aufklärung –…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2019) Aufklärung und Patientenwille. AINS, 54 (7/8), 454 bis 456. https://doi.org/10.1055/a-0918-7622

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