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CareLit · DOI-Nachweis · Der Nuklearmediziner

Neues Strahlenschutzrecht: was ändert sich für die Nuklearmedizin

N.N. · Der Nuklearmediziner · Ausgabe 04/2019 · S. 308-314

DOI 10.1055/a-0959-0756

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftDer Nuklearmediziner
Ausgabe04/2019
Jahrgang / SeitenJg. 42 · S. 308-314

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Zusammenfassung Für die Anwender von radioaktiven Stoffen, die Betreiber von Röntgeneinrichtungen usw. gelten seit 31.12.2018 das Strahlenschutzgesetz und die neue Strahlenschutzverordnung. Die bisher vorgegebenen Regelungen der Strahlenschutzverordnung (2001) und der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin (2011) für die Nuklearmedizin finden sich jedoch meist unverändert in den neuen Regelungen wieder. Entgegen d…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2019) Neues Strahlenschutzrecht: was ändert sich für die Nuklearmedizin. Der Nuklearmediziner, 42 (04), 308-314. https://doi.org/10.1055/a-0959-0756

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