CareLit · DOI-Nachweis · Der Nuklearmediziner
Neues Strahlenschutzrecht: was ändert sich für die Nuklearmedizin
DOI 10.1055/a-0959-0756
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftDer Nuklearmediziner
Ausgabe04/2019
Jahrgang / SeitenJg. 42 · S. 308-314
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Zusammenfassung Für die Anwender von radioaktiven Stoffen, die Betreiber von Röntgeneinrichtungen usw. gelten seit 31.12.2018 das Strahlenschutzgesetz und die neue Strahlenschutzverordnung. Die bisher vorgegebenen Regelungen der Strahlenschutzverordnung (2001) und der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin (2011) für die Nuklearmedizin finden sich jedoch meist unverändert in den neuen Regelungen wieder. Entgegen d…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2019) Neues Strahlenschutzrecht: was ändert sich für die Nuklearmedizin. Der Nuklearmediziner, 42 (04), 308-314. https://doi.org/10.1055/a-0959-0756
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