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CareLit · DOI-Nachweis · retten!

Die Uhr tickt etwas langsamer: erst Ende 2023 endet nun die Übergangsregelung für Rettungsassistenten

Kuhnke, R. · retten! · Ausgabe 2/2020 · S. e1 bis e6

DOI 10.1055/a-0962-3580

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenKuhnke, R.
Zeitschriftretten!
Ausgabe2/2020
Jahrgang / SeitenJg. 9 · S. e1 bis e6

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Am 29. November 2019 hat der Bundesrat einer Änderung des Notfallsanitätergesetzes zugestimmt. Nicht sieben sondern erst zehn Jahre nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) und seiner ergänzenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung (NotSanAPrV) endet nun die Übergangsvorschrift nach § 32 NotSanG für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten. Die Uhr tickt zwar, doch Rettungsassistenten bleibt nun…

Zitieren

Zitierempfehlung

Kuhnke, R (2020) Die Uhr tickt etwas langsamer: erst Ende 2023 endet nun die Übergangsregelung für Rettungsassistenten. retten!, 9 (2), e1 bis e6. https://doi.org/10.1055/a-0962-3580

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