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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Rechtsticker

Weimer, T. · intensiv · Ausgabe 3/2020 · S. 119 bis 119

DOI 10.1055/a-1120-7725

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenWeimer, T.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe3/2020
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 119 bis 119

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Der BGH urteilte, dass angesichts der gewachsenen Bedeutung der Selbstbestimmung des Einzelnen auch bei Entscheidungen über sein Leben in Fällen des freiverantwortlichen Suizids der Arzt, der die Umstände kennt, nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen verpflichtet werden kann, gegen den Willen des Suizidenten zu handeln. Vielmehr stellt sich sein Handeln insoweit als straflose Beihilfe zum eigenverantwortlichen Suiz…

Zitieren

Zitierempfehlung

Weimer, T (2020) Rechtsticker. intensiv, 19 (3), 119 bis 119. https://doi.org/10.1055/a-1120-7725

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