CareLit · DOI-Nachweis · intensiv
Außerklinische Beatmung: früher RISG, jetzt IPReG
DOI 10.1055/a-1120-7726
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenÖzlü, I.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe3/2020
Jahrgang / SeitenJg. 28 · S. 137 bis 143
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Beatmungspflichtige Patienten müssen längst nicht mehr ausschließlich auf Intensivstationen versorgt werden. Sogar eine Pflege in den eigenen vier Wänden ist möglich. Das neue Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) soll Qualitätsvoraussetzungen und Verfahrensweisen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen festlegen.
Zitieren
Zitierempfehlung
Özlü, I (2020) Außerklinische Beatmung: früher RISG, jetzt IPReG. intensiv, 28 (3), 137 bis 143. https://doi.org/10.1055/a-1120-7726
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