CareLit CareLitFachliteratur für Gesundheitsberufe
CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Rechtsticker

Weimer, T. · intensiv · Ausgabe 6/2020 · S. 283 bis 283

DOI 10.1055/a-1248-6673

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenWeimer, T.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe6/2020
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 283 bis 283

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Das OLG Dresden bekräftigt in seinem Urteil, dass einem vom Patienten unterschriebenen Aufklärungsbogen lediglich Indizwirkung für den Inhalt des Aufklärungsgesprächs zukommt. Erforderlich für den Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung ist vielmehr die Vernehmung des aufklärenden Arztes als Zeugen. Allerdings ist der Beweis nicht erst dann erbracht, wenn sich der Arzt an das konkrete Aufklärungsgespräch erinnert.…

Zitieren

Zitierempfehlung

Weimer, T (2020) Rechtsticker. intensiv, 19 (6), 283 bis 283. https://doi.org/10.1055/a-1248-6673

Mit CareLit weiterarbeiten

Volltext, Abstract und ähnliche Literatur