CareLit · DOI-Nachweis · intensiv
Rechtsticker
DOI 10.1055/a-1248-6673
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenWeimer, T.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe6/2020
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 283 bis 283
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Das OLG Dresden bekräftigt in seinem Urteil, dass einem vom Patienten unterschriebenen Aufklärungsbogen lediglich Indizwirkung für den Inhalt des Aufklärungsgesprächs zukommt. Erforderlich für den Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung ist vielmehr die Vernehmung des aufklärenden Arztes als Zeugen. Allerdings ist der Beweis nicht erst dann erbracht, wenn sich der Arzt an das konkrete Aufklärungsgespräch erinnert.…
Zitieren
Zitierempfehlung
Weimer, T (2020) Rechtsticker. intensiv, 19 (6), 283 bis 283. https://doi.org/10.1055/a-1248-6673
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