CareLit · DOI-Nachweis · Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde
Erratum: Wie kann die Prozentangabe des Sehvermögens im Strafrecht durch den medizinischen Sachverständigen nach dem aktuellen Stand der Medizin gehandhabt werden?
DOI 10.1055/a-1324-6045
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftKlinische Monatsblätter für Augenheilkunde
Ausgabe03/2021
Jahrgang / SeitenJg. 238 · S. 314-316
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Erratum: Wie kann die Prozentangabe des Sehvermögens im Strafrecht durch den medizinischen Sachverständigen nach dem aktuellen Stand der Medizin gehandhabt werden?
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2021) Erratum: Wie kann die Prozentangabe des Sehvermögens im Strafrecht durch den medizinischen Sachverständigen nach dem aktuellen Stand der Medizin gehandhabt werden?. Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde, 238 (03), 314-316. https://doi.org/10.1055/a-1324-6045
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