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CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen

Verortung von Zweitmeinungsanbietern in Deutschland – Gibt es regionale Unterschiede?

Prediger, B.; Koller, D.; Heß, S.; Könsgen, N.; Pieper, D. · Das Gesundheitswesen · Ausgabe 3/2022 · S. 199 bis 202

DOI 10.1055/a-1690-6728

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenPrediger, B.; Koller, D.; Heß, S.; Könsgen, N.; Pieper, D.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe3/2022
Jahrgang / SeitenJg. 84 · S. 199 bis 202

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Ziel der Studie Seit 2015 ist das Recht auf eine Zweitmeinung im Sozialgesetzbuch V verankert. Dieses wurde im Rahmen der „Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren“ konkretisiert. Seit 2019 können sich Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung im Falle einer Indikation zur Tonsillektomie/Tonsillotomie (TE/TT) oder Hysterektomie (HE) eine unabhängige Zweitmeinung einholen. Fachärzte, die bestimmte Qualifikationen…

Zitieren

Zitierempfehlung

Prediger, B.; Koller, D.; Heß, S.; Könsgen, N.; Pieper, D (2022) Verortung von Zweitmeinungsanbietern in Deutschland – Gibt es regionale Unterschiede?. Das Gesundheitswesen, 84 (3), 199 bis 202. https://doi.org/10.1055/a-1690-6728

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