CareLit · DOI-Nachweis · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
DOI 10.1055/a-1935-2036
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenPietruck, V.
ZeitschriftDeutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Ausgabe7/2022
Jahrgang / SeitenJg. 17 · S. 62 bis 66
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Werbung im Internet kann zum Beispiel auf Social Media, der eigenen Website, einem Newsletter oder einem Blog erfolgen. Sollen Heilpraktikertätigkeiten online beworben werden, sind verschiedene Gesetze zu beachten, um insbesondere Abmahnungen zu vermeiden. Zur Rechtssicherheit von Onlinewerbung sollte ein entsprechender Fachanwalt zurate gezogen werden; wichtig ist ein rechtssicheres Grundgerüst.
Zitieren
Zitierempfehlung
Pietruck, V (2022) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift, 17 (7), 62 bis 66. https://doi.org/10.1055/a-1935-2036
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