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CareLit · DOI-Nachweis · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Pietruck, V. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · Ausgabe 7/2022 · S. 62 bis 66

DOI 10.1055/a-1935-2036

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenPietruck, V.
ZeitschriftDeutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Ausgabe7/2022
Jahrgang / SeitenJg. 17 · S. 62 bis 66

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Werbung im Internet kann zum Beispiel auf Social Media, der eigenen Website, einem Newsletter oder einem Blog erfolgen. Sollen Heilpraktikertätigkeiten online beworben werden, sind verschiedene Gesetze zu beachten, um insbesondere Abmahnungen zu vermeiden. Zur Rechtssicherheit von Onlinewerbung sollte ein entsprechender Fachanwalt zurate gezogen werden; wichtig ist ein rechtssicheres Grundgerüst.

Zitieren

Zitierempfehlung

Pietruck, V (2022) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift, 17 (7), 62 bis 66. https://doi.org/10.1055/a-1935-2036

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