CareLit · DOI-Nachweis · retten!
Der einwilligungsunfähige Patient – das Notvertretungsrecht des Ehegatten
DOI 10.1055/a-2019-7752
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSingler; P.; Dörrenbächer; S.
Zeitschriftretten!
Ausgabe11/2023
Jahrgang / SeitenJg. 12 · S. 290 bis 293
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Buy Article Permissions and Reprints All articles of this category Auch für Verheiratete empfiehlt sich eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht, aber häufig fehlt im Notfall beides. War in solchen Fällen bislang immer mit der mutmaßlichen Einwilligung zu arbeiten, kann seit diesem Jahr auch der Ehegatte für den Patienten handeln. Doch spielt dieses sogenannte Notvertretungsrecht im Rettungsund Notarztdien…
Zitieren
Zitierempfehlung
Singler; P.; Dörrenbächer; S (2023) Der einwilligungsunfähige Patient – das Notvertretungsrecht des Ehegatten. retten!, 12 (11), 290 bis 293. https://doi.org/10.1055/a-2019-7752
Mit CareLit weiterarbeiten