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CareLit · DOI-Nachweis · retten!

Der einwilligungsunfähige Patient – das Notvertretungsrecht des Ehegatten

Singler; P.; Dörrenbächer; S. · retten! · Ausgabe 11/2023 · S. 290 bis 293

DOI 10.1055/a-2019-7752

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSingler; P.; Dörrenbächer; S.
Zeitschriftretten!
Ausgabe11/2023
Jahrgang / SeitenJg. 12 · S. 290 bis 293

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Buy Article Permissions and Reprints All articles of this category Auch für Verheiratete empfiehlt sich eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht, aber häufig fehlt im Notfall beides. War in solchen Fällen bislang immer mit der mutmaßlichen Einwilligung zu arbeiten, kann seit diesem Jahr auch der Ehegatte für den Patienten handeln. Doch spielt dieses sogenannte Notvertretungsrecht im Rettungsund Notarztdien…

Zitieren

Zitierempfehlung

Singler; P.; Dörrenbächer; S (2023) Der einwilligungsunfähige Patient – das Notvertretungsrecht des Ehegatten. retten!, 12 (11), 290 bis 293. https://doi.org/10.1055/a-2019-7752

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