CareLit · DOI-Nachweis · JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Rechtsticker
DOI 10.1055/a-2020-4904
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenWeimer, T.
ZeitschriftJuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Ausgabe2/2023
Jahrgang / SeitenJg. 12 · S. 55 bis 55
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Seit dem 01.01.2023 werden Eheleute kraft Gesetzes (§ 1358 BGB n. F.) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“, d. h. auch für Therapieentscheidungen nahe dem Lebensende. Einer vorausgehenden Bevollmächtigung von Patientenseite (Gesundheitsvollmacht) bedarf es dann nicht mehr zwingend. Um den Missbrauch dieses Notvertretungsrechts des Ehemenschen zu vermeiden, wurden bestimmte Sicherhe…
Zitieren
Zitierempfehlung
Weimer, T (2023) Rechtsticker. JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, 12 (2), 55 bis 55. https://doi.org/10.1055/a-2020-4904
Mit CareLit weiterarbeiten