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CareLit · DOI-Nachweis · JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

Rechtsticker

Weimer, T. · JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege · Ausgabe 2/2023 · S. 55 bis 55

DOI 10.1055/a-2020-4904

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenWeimer, T.
ZeitschriftJuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Ausgabe2/2023
Jahrgang / SeitenJg. 12 · S. 55 bis 55

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Seit dem 01.01.2023 werden Eheleute kraft Gesetzes (§ 1358 BGB n. F.) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“, d. h. auch für Therapieentscheidungen nahe dem Lebensende. Einer vorausgehenden Bevollmächtigung von Patientenseite (Gesundheitsvollmacht) bedarf es dann nicht mehr zwingend. Um den Missbrauch dieses Notvertretungsrechts des Ehemenschen zu vermeiden, wurden bestimmte Sicherhe…

Zitieren

Zitierempfehlung

Weimer, T (2023) Rechtsticker. JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, 12 (2), 55 bis 55. https://doi.org/10.1055/a-2020-4904

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