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CareLit · DOI-Nachweis · ergopraxis

Die Rechtsfrage: Inwiefern darf ich Therapiemittel bewerben?

Schlegel, T. · ergopraxis · Ausgabe 7/08/2023 · S. 49 bis 49

DOI 10.1055/a-2048-3199

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchlegel, T.
Zeitschriftergopraxis
Ausgabe7/08/2023
Jahrgang / SeitenJg. 16 · S. 49 bis 49

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Bei der Bewerbung eines robotikgestützten Therapiesystems handelt es sich um gesundheitsbezogene Werbung. Deren Zulässigkeit und Möglichkeit richtet sich neben dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) auch nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG). § 3 UWG statuiert das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen, welche § 5 UWG näher konkretisiert. Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vorni…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schlegel, T (2023) Die Rechtsfrage: Inwiefern darf ich Therapiemittel bewerben?. ergopraxis, 16 (7/08), 49 bis 49. https://doi.org/10.1055/a-2048-3199

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