CareLit · DOI-Nachweis · ergopraxis
Die Rechtsfrage: Inwiefern darf ich Therapiemittel bewerben?
DOI 10.1055/a-2048-3199
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchlegel, T.
Zeitschriftergopraxis
Ausgabe7/08/2023
Jahrgang / SeitenJg. 16 · S. 49 bis 49
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Bei der Bewerbung eines robotikgestützten Therapiesystems handelt es sich um gesundheitsbezogene Werbung. Deren Zulässigkeit und Möglichkeit richtet sich neben dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) auch nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG). § 3 UWG statuiert das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen, welche § 5 UWG näher konkretisiert. Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vorni…
Zitieren
Zitierempfehlung
Schlegel, T (2023) Die Rechtsfrage: Inwiefern darf ich Therapiemittel bewerben?. ergopraxis, 16 (7/08), 49 bis 49. https://doi.org/10.1055/a-2048-3199
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