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CareLit · DOI-Nachweis · Psychiatrische Praxis

Gibt es zu viele Unterbringungen nach § 126a StPO? Überlegungen zum Zusammenspiel von forensischer und allgemeiner Psychiatrie unter Beachtung rechtlicher Gesichtspunkte

Markus Opgen-Rhein, Peter Brieger, Alexander Baur, Tanja Henking · Psychiatrische Praxis · Ausgabe 08/2023 · S. 440-445

DOI 10.1055/a-2053-7144

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenMarkus Opgen-Rhein, Peter Brieger, Alexander Baur, Tanja Henking
ZeitschriftPsychiatrische Praxis
Ausgabe08/2023
Jahrgang / SeitenJg. 50 · S. 440-445

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

ZusammenfassungAus Sicht der forensischen Kliniken werden durch die Justiz immer häufiger einstweilige Unterbringungen nach § 126a StPO angeordnet. Es werden drei Hypothesen aufgestellt, die diese Zunahme (mit)erklären könnten: 1) Anordnung auch bei Bagatellfällen. 2) Anordnung trotz positiver Prognose. 3) Verändertes Anzeigeverhalten der psychiatrischen Kliniken. Einfache Erklärungsansätze für die Zunahme der einst…

Zitieren

Zitierempfehlung

Markus Opgen-Rhein, Peter Brieger, Alexander Baur, Tanja Henking (2023) Gibt es zu viele Unterbringungen nach § 126a StPO? Überlegungen zum Zusammenspiel von forensischer und allgemeiner Psychiatrie unter Beachtung rechtlicher Gesichtspunkte. Psychiatrische Praxis, 50 (08), 440-445. https://doi.org/10.1055/a-2053-7144

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