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CareLit · DOI-Nachweis · ergopraxis

Die Rechtsfrage: Kann ich WhatsApp zur Terminvereinbarung nutzen?

Schlegel, T. · ergopraxis · Ausgabe 11/12/2023 · S. 56 bis 56

DOI 10.1055/a-2132-8731

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchlegel, T.
Zeitschriftergopraxis
Ausgabe11/12/2023
Jahrgang / SeitenJg. 16 · S. 56 bis 56

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

„Viele Patient*innen wünschen sich eine Kommunikation über WhatsApp, um Termine einfacher zu vereinbaren oder absprechen zu können. Ist die Nutzung von Messengerdiensten grundsätzlich erlaubt oder gibt es beispielsweise datenschutztechnische Gründe, die dies verbieten?“ Therapeutin aus Niedersachsen

Zitieren

Zitierempfehlung

Schlegel, T (2023) Die Rechtsfrage: Kann ich WhatsApp zur Terminvereinbarung nutzen?. ergopraxis, 16 (11/12), 56 bis 56. https://doi.org/10.1055/a-2132-8731

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