CareLit · DOI-Nachweis · ergopraxis
Die Rechtsfrage: Kann ich WhatsApp zur Terminvereinbarung nutzen?
DOI 10.1055/a-2132-8731
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchlegel, T.
Zeitschriftergopraxis
Ausgabe11/12/2023
Jahrgang / SeitenJg. 16 · S. 56 bis 56
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
„Viele Patient*innen wünschen sich eine Kommunikation über WhatsApp, um Termine einfacher zu vereinbaren oder absprechen zu können. Ist die Nutzung von Messengerdiensten grundsätzlich erlaubt oder gibt es beispielsweise datenschutztechnische Gründe, die dies verbieten?“ Therapeutin aus Niedersachsen
Zitieren
Zitierempfehlung
Schlegel, T (2023) Die Rechtsfrage: Kann ich WhatsApp zur Terminvereinbarung nutzen?. ergopraxis, 16 (11/12), 56 bis 56. https://doi.org/10.1055/a-2132-8731
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