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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Rechtsticker

Weimer, T. · intensiv · Ausgabe 6/2023 · S. 285 bis 285

DOI 10.1055/a-2152-5610

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenWeimer, T.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe6/2023
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 285 bis 285

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Gemäß § 630e Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB muss der Patient vor dem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahrnehmen kann. Die Bestimmung sieht keine vor der Einwilligung einzuhaltende „Sperrfrist“ vor, deren Nichteinhaltung zur Un…

Zitieren

Zitierempfehlung

Weimer, T (2023) Rechtsticker. intensiv, 19 (6), 285 bis 285. https://doi.org/10.1055/a-2152-5610

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