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CareLit · DOI-Nachweis · ergopraxis

Die Rechtsfrage: Gelten Verordnungen stationsübergreifend, und wie ist die Haftung geregelt?

Schlegel, T. · ergopraxis · Ausgabe 1/2025 · S. 45 bis 45

DOI 10.1055/a-2417-8579

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchlegel, T.
Zeitschriftergopraxis
Ausgabe1/2025
Jahrgang / SeitenJg. 18 · S. 45 bis 45

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

In unserer Klinik kommt es vor, dass Patient*innen auf die Intensivstation verlegt werden müssen. Aus unserer Sicht und in Absprache mit dem Fachpersonal der Intensivstation könnten wir die Atemtherapie auch nach dem Stationswechsel fort führen. Gilt die Verordnung über den Stationswechsel hinaus? Auch, wenn Patient*innen anschließend zum Beispiel wieder auf die orthopädische Station verlegt werden? Wer haftet für B…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schlegel, T (2025) Die Rechtsfrage: Gelten Verordnungen stationsübergreifend, und wie ist die Haftung geregelt?. ergopraxis, 18 (1), 45 bis 45. https://doi.org/10.1055/a-2417-8579

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