CareLit · DOI-Nachweis · Im OP
Rechtsticker
DOI 10.1055/a-2462-3092
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenWeimer, T.
ZeitschriftIm OP
Ausgabe2/2025
Jahrgang / SeitenJg. 15 · S. 57 bis 57
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2010 (VI ZR 284/09) ausgeführt, dass ein Befunderhebungsfehler gegeben ist, wenn die Erhebung medizinisch gebotener Befunde unterlassen wird. Hingegen liegt ein Diagnoseirrtum vor, wenn der Arzt erhobene oder sonst vorliegende Befunde falsch interpretiert und deshalb nicht die ihm gebotenen – therapeutischen oder diagnostischen – Maßnahmen ergrei…
Zitieren
Zitierempfehlung
Weimer, T (2025) Rechtsticker. Im OP, 15 (2), 57 bis 57. https://doi.org/10.1055/a-2462-3092
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