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CareLit · DOI-Nachweis · Im OP

Rechtsticker

Weimer, T. · Im OP · Ausgabe 2/2025 · S. 57 bis 57

DOI 10.1055/a-2462-3092

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenWeimer, T.
ZeitschriftIm OP
Ausgabe2/2025
Jahrgang / SeitenJg. 15 · S. 57 bis 57

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2010 (VI ZR 284/09) ausgeführt, dass ein Befunderhebungsfehler gegeben ist, wenn die Erhebung medizinisch gebotener Befunde unterlassen wird. Hingegen liegt ein Diagnoseirrtum vor, wenn der Arzt erhobene oder sonst vorliegende Befunde falsch interpretiert und deshalb nicht die ihm gebotenen – therapeutischen oder diagnostischen – Maßnahmen ergrei…

Zitieren

Zitierempfehlung

Weimer, T (2025) Rechtsticker. Im OP, 15 (2), 57 bis 57. https://doi.org/10.1055/a-2462-3092

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