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CareLit · DOI-Nachweis · Im OP

Rechtsticker

Weimer, T. · Im OP · Ausgabe 6/2025 · S. 161 bis 161

DOI 10.1055/a-2549-1810

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenWeimer, T.
ZeitschriftIm OP
Ausgabe6/2025
Jahrgang / SeitenJg. 15 · S. 161 bis 161

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Der Behandelnde ist gemäß § 630f Abs. 1 BGB verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch gefü…

Zitieren

Zitierempfehlung

Weimer, T (2025) Rechtsticker. Im OP, 15 (6), 161 bis 161. https://doi.org/10.1055/a-2549-1810

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