CareLit · DOI-Nachweis · Im OP
Rechtsticker
DOI 10.1055/a-2549-1810
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenWeimer, T.
ZeitschriftIm OP
Ausgabe6/2025
Jahrgang / SeitenJg. 15 · S. 161 bis 161
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Der Behandelnde ist gemäß § 630f Abs. 1 BGB verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch gefü…
Zitieren
Zitierempfehlung
Weimer, T (2025) Rechtsticker. Im OP, 15 (6), 161 bis 161. https://doi.org/10.1055/a-2549-1810
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