CareLit · DOI-Nachweis · JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Rechtsticker
DOI 10.1055/a-2565-1046
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenWeimer, T.
ZeitschriftJuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Ausgabe3/2025
Jahrgang / SeitenJg. 14 · S. 97 bis 97
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Der Behandelnde ist gemäß § 630f Abs. 1 BGB verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch gefü…
Zitieren
Zitierempfehlung
Weimer, T (2025) Rechtsticker. JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, 14 (3), 97 bis 97. https://doi.org/10.1055/a-2565-1046
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