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CareLit · DOI-Nachweis · JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

Rechtsticker

Weimer, T. · JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege · Ausgabe 3/2025 · S. 97 bis 97

DOI 10.1055/a-2565-1046

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenWeimer, T.
ZeitschriftJuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Ausgabe3/2025
Jahrgang / SeitenJg. 14 · S. 97 bis 97

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Der Behandelnde ist gemäß § 630f Abs. 1 BGB verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch gefü…

Zitieren

Zitierempfehlung

Weimer, T (2025) Rechtsticker. JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, 14 (3), 97 bis 97. https://doi.org/10.1055/a-2565-1046

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