CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen
Die ‘Einrichtungsbezogene Impfpflicht’ nach § 20a Infektionsschutzgesetz: Behördliche, medizinische und ethische Betrachtungen zur praktischen Umsetzung in Hamburg Eimsbüttel
DOI 10.1055/a-2635-4737
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchreiber, J.; Strauß, C.; Weidlich, A.; Thober, S.; Schröder-Bäck, P.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
AusgabeEFirst/2025
Jahrgang / SeitenJg. 87 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
In Deutschland galt vom 16. März bis zum 31. Dezember 2022 in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz. Es war vorgesehen, dass Beschäftigte in diesen Einrichtungen bis zum 15. März 2022 Nachweise über einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19, eine Genesung oder eine ärztliche Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können, vorlege…
Zitieren
Zitierempfehlung
Schreiber, J.; Strauß, C.; Weidlich, A.; Thober, S.; Schröder-Bäck, P (2025) Die ‘Einrichtungsbezogene Impfpflicht’ nach § 20a Infektionsschutzgesetz: Behördliche, medizinische und ethische Betrachtungen zur praktischen Umsetzung in Hamburg Eimsbüttel. Das Gesundheitswesen, 87 (EFirst), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/a-2635-4737
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