CareLit · DOI-Nachweis · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Wenn die ärztliche Pflicht ruft, darf der Arzt unter Umständen mit dem Auto auch weiterfahren, obgleich die Beleuchtung des hinteren Kennzeichens seines Wagens erloschen ist1)
DOI 10.1055/s-0028-1126335
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenAlbert Schmidt
ZeitschriftDMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Ausgabe09/1929
Jahrgang / SeitenJg. 55 · S. 361
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Wenn die ärztliche Pflicht ruft, darf der Arzt unter Umständen mit dem Auto auch weiterfahren, obgleich die Beleuchtung des hinteren Kennzeichens seines Wagens erloschen ist1)
Zitieren
Zitierempfehlung
Albert Schmidt (1929) Wenn die ärztliche Pflicht ruft, darf der Arzt unter Umständen mit dem Auto auch weiterfahren, obgleich die Beleuchtung des hinteren Kennzeichens seines Wagens erloschen ist1). DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift, 55 (09), 361. https://doi.org/10.1055/s-0028-1126335
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