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CareLit · DOI-Nachweis · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren

Radiologie und Recht - Ein MVZ muss am Hauptsitz alle ärztlichen Leistungen erbringen – eine ausschließliche Leistungserbringung in einer Zweigpraxis ist unzulässig

N.N. · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren · Ausgabe 08/2009 · S. 817-818

DOI 10.1055/s-0029-1235781

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftRöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren
Ausgabe08/2009
Jahrgang / SeitenJg. 181 · S. 817-818

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N.N (2009) Radiologie und Recht - Ein MVZ muss am Hauptsitz alle ärztlichen Leistungen erbringen – eine ausschließliche Leistungserbringung in einer Zweigpraxis ist unzulässig. RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren, 181 (08), 817-818. https://doi.org/10.1055/s-0029-1235781

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