CareLit · DOI-Nachweis · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Aufbewahrung von Ultraschall-Dokumentationsbildern
DOI 10.1055/s-0029-1235882
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenH.-J. Rieger
ZeitschriftDMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Ausgabe50/1990
Jahrgang / SeitenJg. 115 · S. 1929-1930
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Zusammenfassung Die Pflicht zur Aufbewahrung von Arztunterlagen ergibt sich einmal als Nebenpflicht aus dem Arztvertrag oder Krankenhausaufnahmevertrag (1) und aus der ärztlichen Berufsordnung (2). Daneben gelten zahlreiche Sondervorschriften, zum Beispiel für Kassenärzte und Durchgangsärzte (3). Bei Ärzten, die mit bildgebenden Verfahren arbeiten, stellt sich angesichts der zunehmenden Raumknappheit infolge der sic…
Zitieren
Zitierempfehlung
H.-J. Rieger (1990) Aufbewahrung von Ultraschall-Dokumentationsbildern. DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift, 115 (50), 1929-1930. https://doi.org/10.1055/s-0029-1235882
Mit CareLit weiterarbeiten