CareLit · DOI-Nachweis · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Preisgabe des Namens eines Patienten gegenüber der Polizei
DOI 10.1055/s-0029-1236719
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenHans-Jürgen Rieger
ZeitschriftDMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Ausgabe09/1982
Jahrgang / SeitenJg. 107 · S. 352-353
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Zusammenfassung Zu den Tatsachen, die dem ärztlichen Berufsgeheimnis (§ 203 StGB) unterliegen, kann auch der Name des Patienten gehören (1). In der Praxis gar nicht so selten sind die Fälle, in denen die Polizei im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens beim Arzt anfragt, ob eine namentlich bezeichnete Person bei ihm in Behandlung ist oder war.
Zitieren
Zitierempfehlung
Hans-Jürgen Rieger (1982) Preisgabe des Namens eines Patienten gegenüber der Polizei. DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift, 107 (09), 352-353. https://doi.org/10.1055/s-0029-1236719
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