CareLit · DOI-Nachweis · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Werbung durch Heilpraktiker
DOI 10.1055/s-0029-1236897
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenH.-J. Rieger
ZeitschriftDMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Ausgabe25/1981
Jahrgang / SeitenJg. 106 · S. 819-820
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Zusammenfassung Die ärztliche Berufsordnung verbietet dem Arzt jegliche Werbung (1). Dagegen besteht ein solches berufsrechtliches Werbeverbot für Heilpraktiker nicht. Soweit die von den Berufsorganistionen der Heilpraktiker erlassenen »Berufsordnungen« Vorschriften über Werbung enthalten (2), handelt es sich um Berufsregeln privater Vereinigungen, denen sich die Berufsangehörigen freiwillig unterwerfen und die nich…
Zitieren
Zitierempfehlung
H.-J. Rieger (1981) Werbung durch Heilpraktiker. DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift, 106 (25), 819-820. https://doi.org/10.1055/s-0029-1236897
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