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CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen

Die ärztliche Behandlung einwilligungsunfähiger Patienten im Licht des neuen Patientenverfügungsrechts nach §§ 1901a und 1901b BGB

P. Kostorz · Das Gesundheitswesen · Ausgabe 7/2010 · S. 13 bis 19

DOI 10.1055/s-0030-1255077

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenP. Kostorz
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe7/2010
Jahrgang / SeitenJg. 73 · S. 13 bis 19

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Der Fachtext behandelt die ärztliche Behandlung von einwilligungsunfähigen Patienten im Kontext des neuen Patientenverfügungsrechts, das durch die Paragraphen 1901a und 1901b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt wird. Diese Regelungen ermöglichen es Patienten, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, falls sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind. Der Text erläute…

Zitieren

Zitierempfehlung

P. Kostorz (2010) Die ärztliche Behandlung einwilligungsunfähiger Patienten im Licht des neuen Patientenverfügungsrechts nach §§ 1901a und 1901b BGB. Das Gesundheitswesen, 73 (7), 13 bis 19. https://doi.org/10.1055/s-0030-1255077

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