CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen
Die ärztliche Behandlung einwilligungsunfähiger Patienten im Licht des neuen Patientenverfügungsrechts nach §§ 1901a und 1901b BGB
DOI 10.1055/s-0030-1255077
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenP. Kostorz
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe7/2010
Jahrgang / SeitenJg. 73 · S. 13 bis 19
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Der Fachtext behandelt die ärztliche Behandlung von einwilligungsunfähigen Patienten im Kontext des neuen Patientenverfügungsrechts, das durch die Paragraphen 1901a und 1901b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt wird. Diese Regelungen ermöglichen es Patienten, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, falls sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind. Der Text erläute…
Zitieren
Zitierempfehlung
P. Kostorz (2010) Die ärztliche Behandlung einwilligungsunfähiger Patienten im Licht des neuen Patientenverfügungsrechts nach §§ 1901a und 1901b BGB. Das Gesundheitswesen, 73 (7), 13 bis 19. https://doi.org/10.1055/s-0030-1255077
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