CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen
Hygiene in Schulen – auch eine wichtige Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes
DOI 10.1055/s-0031-1291267
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenHeudorf, U.; Voigt, K.; Eikmann, T.; Exner, M.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe11/2011
Jahrgang / SeitenJg. 73 · S. 730 bis 736
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Schulen sind verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Hygiene in Hygieneplänen festzuschreiben. Sie unterliegen – wie auch Krankenhäuser – der infektionshygienischen Überwachung der Gesundheitsämter (§ 36 Infektionsschutzgesetz, IfSG). Die Umsetzung dieser Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes werden in diesem Beitrag am Beispiel der Stadt Frankfurt am Main vorgestellt. Obwohl alle Schulen…
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Zitierempfehlung
Heudorf, U.; Voigt, K.; Eikmann, T.; Exner, M (2011) Hygiene in Schulen – auch eine wichtige Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Das Gesundheitswesen, 73 (11), 730 bis 736. https://doi.org/10.1055/s-0031-1291267
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