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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Darf ich mal sehen? Einsichtsrecht in Krankendokumentation

Schell, W. · intensiv · Ausgabe 2/2012 · S. 98 bis 100

DOI 10.1055/s-0032-1304786

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe2/2012
Jahrgang / SeitenJg. 20 · S. 98 bis 100

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Ärzte sind verpflichtet, die Krankengeschichten ihrer Patienten genau zu dokumentieren. Dabei müssen auch die pflegerischen Besonderheiten aufgenommen werden. Bei einem Rechtsstreit kann das entscheidend sein – wie der folgende Beitrag zeigt.

Zitieren

Zitierempfehlung

Schell, W (2012) Darf ich mal sehen? Einsichtsrecht in Krankendokumentation. intensiv, 20 (2), 98 bis 100. https://doi.org/10.1055/s-0032-1304786

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