CareLit · DOI-Nachweis · intensiv
Darf ich mal sehen? Einsichtsrecht in Krankendokumentation
DOI 10.1055/s-0032-1304786
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe2/2012
Jahrgang / SeitenJg. 20 · S. 98 bis 100
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Ärzte sind verpflichtet, die Krankengeschichten ihrer Patienten genau zu dokumentieren. Dabei müssen auch die pflegerischen Besonderheiten aufgenommen werden. Bei einem Rechtsstreit kann das entscheidend sein – wie der folgende Beitrag zeigt.
Zitieren
Zitierempfehlung
Schell, W (2012) Darf ich mal sehen? Einsichtsrecht in Krankendokumentation. intensiv, 20 (2), 98 bis 100. https://doi.org/10.1055/s-0032-1304786
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