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CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen

10 Jahre Infektionsschutzgesetz (2000): Erfassung nosokomialer Infektionen sowie Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen (§23 IfSG) sowie Meldung von Ausbrüchen nosokomialer Infektionen (§6 Abs.3 IfSG) – Erfahrungen aus Frankfurt am…

U Heudorf · Das Gesundheitswesen · Ausgabe 03/2012

DOI 10.1055/s-0032-1307357

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenU Heudorf
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe03/2012
Jahrgang / SeitenNicht angegeben

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Vor 10 Jahren trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. In §23 werden Krankenhäuser erstmals verpflichtet, nosokomiale Infektionen (NI) und Krankheitserreger mit besonderen Resistenzen (MRE) aufzuzeichnen und zu bewerten. Die Pflicht zur Meldung nosokomialer Ausbrüche (§6 Abs.3) hingegen war bereits im Bundesseuchengesetz geregelt, brachte also für die Kliniken nichts Neues. Erfahrungen aus Frankfurt: Das Ges…

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Zitierempfehlung

U Heudorf (2012) 10 Jahre Infektionsschutzgesetz (2000): Erfassung nosokomialer Infektionen sowie Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen (§23 IfSG) sowie Meldung von Ausbrüchen nosokomialer Infektionen (§6 Abs.3 IfSG) – Erfahrungen aus Frankfurt am Main. Das Gesundheitswesen (03). https://doi.org/10.1055/s-0032-1307357

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