CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen
10 Jahre Infektionsschutzgesetz (2000): Erfassung nosokomialer Infektionen sowie Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen (§23 IfSG) sowie Meldung von Ausbrüchen nosokomialer Infektionen (§6 Abs.3 IfSG) – Erfahrungen aus Frankfurt am…
DOI 10.1055/s-0032-1307357
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenU Heudorf
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe03/2012
Jahrgang / SeitenNicht angegeben
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Vor 10 Jahren trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. In §23 werden Krankenhäuser erstmals verpflichtet, nosokomiale Infektionen (NI) und Krankheitserreger mit besonderen Resistenzen (MRE) aufzuzeichnen und zu bewerten. Die Pflicht zur Meldung nosokomialer Ausbrüche (§6 Abs.3) hingegen war bereits im Bundesseuchengesetz geregelt, brachte also für die Kliniken nichts Neues. Erfahrungen aus Frankfurt: Das Ges…
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U Heudorf (2012) 10 Jahre Infektionsschutzgesetz (2000): Erfassung nosokomialer Infektionen sowie Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen (§23 IfSG) sowie Meldung von Ausbrüchen nosokomialer Infektionen (§6 Abs.3 IfSG) – Erfahrungen aus Frankfurt am Main. Das Gesundheitswesen (03). https://doi.org/10.1055/s-0032-1307357
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