CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen
10 Jahre Infektionsschutzgesetz: Infektionshygienische Überwachung von ambulanten Einrichtungen nach §36 Abs.1 und 2 IfSG – Erfahrungen aus Frankfurt am Main
DOI 10.1055/s-0032-1307358
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenHeudorf, U.; Kutzke, G.; Hofmann, H.; Otto, U.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe3/2012
Jahrgang / SeitenJg. 74 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Vor 10 Jahren trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. Es verpflichtet die Gesundheitsämter erstmals, die Hygiene in „Einrichtungen für ambulantes Operieren“ zu überwachen (Pflichtaufgabe) und ermöglicht die Beratung/Überprüfung von Arzt- und Zahnarztpraxen (Kann-Aufgabe). Für das Gesundheitsamt Frankfurt am Main bedeutete dies eine Ausweitung der zu überwachenden Einrichtungen von zuvor ca. 20 Krankenhäuser…
Zitieren
Zitierempfehlung
Heudorf, U.; Kutzke, G.; Hofmann, H.; Otto, U (2012) 10 Jahre Infektionsschutzgesetz: Infektionshygienische Überwachung von ambulanten Einrichtungen nach §36 Abs.1 und 2 IfSG – Erfahrungen aus Frankfurt am Main. Das Gesundheitswesen, 74 (3), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0032-1307358
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