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CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen

Die Aufgaben der Strahlenschutzkommission (SSK) im Bereich Nichtionisierende Strahlen

A Lerchl · Das Gesundheitswesen · Ausgabe 03/2012

DOI 10.1055/s-0032-1307396

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenA Lerchl
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe03/2012
Jahrgang / SeitenNicht angegeben

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Die Strahlenschutzkommission (SSK) berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nicht-ionisierenden Strahlen. Die Ergebnisse der SSK-Beratungen werden als Stellungnahmen oder Empfehlungen abgegeben und veröffentlicht. Der Ausschuss „Nichtionisierende Strahlen“ der SSK befasst sich mit statischen und niederfrequenten elektrischen…

Zitieren

Zitierempfehlung

A Lerchl (2012) Die Aufgaben der Strahlenschutzkommission (SSK) im Bereich Nichtionisierende Strahlen. Das Gesundheitswesen (03). https://doi.org/10.1055/s-0032-1307396

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