CareLit · DOI-Nachweis · Zeitschrift für Palliativmedizin
Die Vertreterverfügung für den Notfall: beharrlich beschwiegen – aber ethisch geboten, medizinisch sinnvoll, rechtlich möglich und praktisch Realität
DOI 10.1055/s-0032-1322985
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenJ in der Schmitten, S Sommer, C Mellert, S Rothärmel, K Wegscheider, S Rixen, G Marckmann
ZeitschriftZeitschrift für Palliativmedizin
Ausgabe09/2012
Jahrgang / SeitenNicht angegeben
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Hintergrund: Wie ist zu verfahren, wenn bei einem dauerhaft nicht-einwilligungsfähigen Patienten keine Patientenverfügung vorliegt und im Notfall eine Behandlungsentscheidung ohne Beteiligung des Vertreters getroffen werden muss? Das „Patientenverfügungsgesetz“ regelt diese – in Altenheimen alltägliche – Frage nicht explizit, weist dem Vertreter jedoch implizit die Verantwortung zu, auch diesen Fall im Sinne des Bet…
Zitieren
Zitierempfehlung
J in der Schmitten, S Sommer, C Mellert, S Rothärmel, K Wegscheider, S Rixen, G Marckmann (2012) Die Vertreterverfügung für den Notfall: beharrlich beschwiegen – aber ethisch geboten, medizinisch sinnvoll, rechtlich möglich und praktisch Realität. Zeitschrift für Palliativmedizin (09). https://doi.org/10.1055/s-0032-1322985
Mit CareLit weiterarbeiten