CareLit · DOI-Nachweis · Transfusionsmedizin
Wem gehört die Probe ?
DOI 10.1055/s-0032-1328043
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenJ. Taupitz
ZeitschriftTransfusionsmedizin
Ausgabe02/2013
Jahrgang / SeitenJg. 3 · S. 85-89
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Zusammenfassung Das deutsche Gendiagnostikgesetz (GenDG) von 2009 enthält sehr detaillierte Vorschriften, die bei der Durchführung einer Abstammungsbegutachtung einzuhalten sind. Insbesondere konkretisiert das Gesetz die Rechte, die die Probenspender an „ihrem“ Körpermaterial haben. Der folgende Beitrag geht darauf und auf die Probleme ein, die das Gesetz für die Praxis der Abstammungsbegutachtung aufwirft.
Zitieren
Zitierempfehlung
J. Taupitz (2013) Wem gehört die Probe ?. Transfusionsmedizin, 3 (02), 85-89. https://doi.org/10.1055/s-0032-1328043
Mit CareLit weiterarbeiten