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CareLit · DOI-Nachweis · Transfusionsmedizin

Wem gehört die Probe ?

J. Taupitz · Transfusionsmedizin · Ausgabe 02/2013 · S. 85-89

DOI 10.1055/s-0032-1328043

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenJ. Taupitz
ZeitschriftTransfusionsmedizin
Ausgabe02/2013
Jahrgang / SeitenJg. 3 · S. 85-89

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Zusammenfassung Das deutsche Gendiagnostikgesetz (GenDG) von 2009 enthält sehr detaillierte Vorschriften, die bei der Durchführung einer Abstammungsbegutachtung einzuhalten sind. Insbesondere konkretisiert das Gesetz die Rechte, die die Probenspender an „ihrem“ Körpermaterial haben. Der folgende Beitrag geht darauf und auf die Probleme ein, die das Gesetz für die Praxis der Abstammungsbegutachtung aufwirft.

Zitieren

Zitierempfehlung

J. Taupitz (2013) Wem gehört die Probe ?. Transfusionsmedizin, 3 (02), 85-89. https://doi.org/10.1055/s-0032-1328043

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