CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen
Haftfähigkeit aus der Sicht des Justizvollzuges
DOI 10.1055/s-0033-1337455
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenMorgenstern, J.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe4/2013
Jahrgang / SeitenJg. 75 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
In der Strafprozessordnung (StPO) wird im §455 die Haftfähigkeit (Vollzugstauglichkeit) geregelt. Die Entscheidung ob eine Haftunfähigkeit vorliegt, obliegt jedoch dem zuständigen Juristen. Die ärztliche Stellungnahme zur Frage der Haftfähigkeit stellt somit i.S. eines Gutachtens einen Ratschlag an die entscheidenden juristischen Instanzen dar. Ärzte außerhalb des Justizvollzuges (oft die Hausärzte der betroffenen P…
Zitieren
Zitierempfehlung
Morgenstern, J (2013) Haftfähigkeit aus der Sicht des Justizvollzuges. Das Gesundheitswesen, 75 (4), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0033-1337455
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