CareLit · DOI-Nachweis · ergopraxis
Heilmittelwerbegesetz aktualisiert – Endlich vieles erlaubt
DOI 10.1055/s-0033-1343364
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenOldenburg, E.
Zeitschriftergopraxis
Ausgabe4/2013
Jahrgang / SeitenJg. 6 · S. 8 bis 9
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Möchten Ergotherapeuten für ihre Arbeit öffentlich werben, sollten sie sich mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) befassen. Das „Gesetz über Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens“ möchte insbesondere medizinische Laien vor Irreführung schützen. Im Oktober 2012 wurde es aktualisiert. Manche Regelungen waren nicht nachvollziehbar. Die wurden nun gestrichen.
Zitieren
Zitierempfehlung
Oldenburg, E (2013) Heilmittelwerbegesetz aktualisiert – Endlich vieles erlaubt. ergopraxis, 6 (4), 8 bis 9. https://doi.org/10.1055/s-0033-1343364
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