CareLit · DOI-Nachweis · Der Klinikarzt
Chefarzt-Kündigung – Verschweigen von Strafverfahren kann fristlose Kündigung rechtfertigen
DOI 10.1055/s-0033-1347038
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenIsabel Häser
ZeitschriftDer Klinikarzt
Ausgabe04/2013
Jahrgang / SeitenJg. 42 · S. 164-165
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Der Chefarzt hat eine herausragende Bedeutung für die Entwicklung und den Ruf einer Klinik. Daher enthalten Chefarztverträge oft eine Verpflichtung des Chefarztes, die Klinikleitung über Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft zu informieren, damit sich die Klinikleitung gegenüber eventuell drohender schlechter Presse vorbereiten und verteidigen kann. Verletzt ein Chefarzt diese Pflicht, kann eine fristlose…
Zitieren
Zitierempfehlung
Isabel Häser (2013) Chefarzt-Kündigung – Verschweigen von Strafverfahren kann fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Klinikarzt, 42 (04), 164-165. https://doi.org/10.1055/s-0033-1347038
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