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CareLit · DOI-Nachweis · Der Klinikarzt

Chefarzt-Kündigung – Verschweigen von Strafverfahren kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Isabel Häser · Der Klinikarzt · Ausgabe 04/2013 · S. 164-165

DOI 10.1055/s-0033-1347038

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenIsabel Häser
ZeitschriftDer Klinikarzt
Ausgabe04/2013
Jahrgang / SeitenJg. 42 · S. 164-165

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Der Chefarzt hat eine herausragende Bedeutung für die Entwicklung und den Ruf einer Klinik. Daher enthalten Chefarztverträge oft eine Verpflichtung des Chefarztes, die Klinikleitung über Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft zu informieren, damit sich die Klinikleitung gegenüber eventuell drohender schlechter Presse vorbereiten und verteidigen kann. Verletzt ein Chefarzt diese Pflicht, kann eine fristlose…

Zitieren

Zitierempfehlung

Isabel Häser (2013) Chefarzt-Kündigung – Verschweigen von Strafverfahren kann fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Klinikarzt, 42 (04), 164-165. https://doi.org/10.1055/s-0033-1347038

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