CareLit · DOI-Nachweis · ergopraxis
Rückwirkende Vergütung trotz Elternzeit?
DOI 10.1055/s-0033-1348940
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenBossow, K.
Zeitschriftergopraxis
Ausgabe6/2013
Jahrgang / SeitenJg. 6 · S. 42 bis 42
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
» Mein Chef hat Ende 2011 rückwirkend zum April Feiertage bezahlt. Da ich ab Juli in Elternzeit war, habe ich diese Zahlung nicht erhalten. Kann ich dennoch auf die Feiertage bis dahin bestehen? Außerdem war vereinbart, dass mein Chef meine Fobikosten in Überstunden erstattet - verteilt auf die Jahre 2010, 2011 und 2012. Die ersten beiden Gutschriften erfolgten. Kann ich die dritte trotz Elternzeit geltend machen? «…
Zitieren
Zitierempfehlung
Bossow, K (2013) Rückwirkende Vergütung trotz Elternzeit?. ergopraxis, 6 (6), 42 bis 42. https://doi.org/10.1055/s-0033-1348940
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