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CareLit · DOI-Nachweis · ergopraxis

Rückwirkende Vergütung trotz Elternzeit?

Bossow, K. · ergopraxis · Ausgabe 6/2013 · S. 42 bis 42

DOI 10.1055/s-0033-1348940

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenBossow, K.
Zeitschriftergopraxis
Ausgabe6/2013
Jahrgang / SeitenJg. 6 · S. 42 bis 42

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

» Mein Chef hat Ende 2011 rückwirkend zum April Feiertage bezahlt. Da ich ab Juli in Elternzeit war, habe ich diese Zahlung nicht erhalten. Kann ich dennoch auf die Feiertage bis dahin bestehen? Außerdem war vereinbart, dass mein Chef meine Fobikosten in Überstunden erstattet - verteilt auf die Jahre 2010, 2011 und 2012. Die ersten beiden Gutschriften erfolgten. Kann ich die dritte trotz Elternzeit geltend machen? «…

Zitieren

Zitierempfehlung

Bossow, K (2013) Rückwirkende Vergütung trotz Elternzeit?. ergopraxis, 6 (6), 42 bis 42. https://doi.org/10.1055/s-0033-1348940

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