CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen
Quantifizierung des Ausmaßes des Zusatznutzens von neuen Arzneimitteln: „gering“ – „beträchtlich“ – „erheblich“ – 6 Anmerkungen aus der Sicht eines Biometrikers
DOI 10.1055/s-0033-1363682
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenVach, W.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe11/2014
Jahrgang / SeitenJg. 76 · S. 757 bis 762
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Gemäß des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vom 22.12.2010 soll bei der Nutzenbewertung neuer Arzneimittel das „Ausmaß des Zusatznutzens“ bewertet werden. Eine entsprechende Verordnung des Bundesministerium für Gesundheit führt aus, das die Quantifizierung des Ausmaßes des Zusatznutzens anhand der Begriffe „erheblicher Zusatznutzen“, „beträchtlicher Zusatznutzen“ und „geringer Zusatznutzen“ erfolgen soll. D…
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Zitierempfehlung
Vach, W (2014) Quantifizierung des Ausmaßes des Zusatznutzens von neuen Arzneimitteln: „gering“ – „beträchtlich“ – „erheblich“ – 6 Anmerkungen aus der Sicht eines Biometrikers. Das Gesundheitswesen, 76 (11), 757 bis 762. https://doi.org/10.1055/s-0033-1363682
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