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CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen

Quantifizierung des Ausmaßes des Zusatznutzens von neuen Arzneimitteln: „gering“ – „beträchtlich“ – „erheblich“ – 6 Anmerkungen aus der Sicht eines Biometrikers

Vach, W. · Das Gesundheitswesen · Ausgabe 11/2014 · S. 757 bis 762

DOI 10.1055/s-0033-1363682

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenVach, W.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe11/2014
Jahrgang / SeitenJg. 76 · S. 757 bis 762

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Gemäß des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vom 22.12.2010 soll bei der Nutzenbewertung neuer Arzneimittel das „Ausmaß des Zusatznutzens“ bewertet werden. Eine entsprechende Verordnung des Bundesministerium für Gesundheit führt aus, das die Quantifizierung des Ausmaßes des Zusatznutzens anhand der Begriffe „erheblicher Zusatznutzen“, „beträchtlicher Zusatznutzen“ und „geringer Zusatznutzen“ erfolgen soll. D…

Zitieren

Zitierempfehlung

Vach, W (2014) Quantifizierung des Ausmaßes des Zusatznutzens von neuen Arzneimitteln: „gering“ – „beträchtlich“ – „erheblich“ – 6 Anmerkungen aus der Sicht eines Biometrikers. Das Gesundheitswesen, 76 (11), 757 bis 762. https://doi.org/10.1055/s-0033-1363682

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