CareLit · DOI-Nachweis · Der Klinikarzt
Honorarärzte im Krankenhaus – „Freie“ Honorarärzte sind häufig als Angestellte mit Sozialversicherungspflicht zu klassifizieren
DOI 10.1055/s-0034-1368106
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenIsabel Häser
ZeitschriftDer Klinikarzt
Ausgabe12/2013
Jahrgang / SeitenJg. 42 · S. 544-546
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Zusammenfassung Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg ordnete mit seinem Urteil vom 17.04.2013 (Az.: L 5 R 3755/11) die Tätigkeit eines Honorararztes im Krankenhaus als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ein. Eine selbstständige Tätigkeit eines Arztes in einem Krankenhaus im Rahmen einer Kooperation setzt zumindest die Niederlassung des Arztes voraus.
Zitieren
Zitierempfehlung
Isabel Häser (2013) Honorarärzte im Krankenhaus – „Freie“ Honorarärzte sind häufig als Angestellte mit Sozialversicherungspflicht zu klassifizieren. Der Klinikarzt, 42 (12), 544-546. https://doi.org/10.1055/s-0034-1368106
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