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CareLit · DOI-Nachweis · Der Klinikarzt

Honorarärzte im Krankenhaus – „Freie“ Honorarärzte sind häufig als Angestellte mit Sozialversicherungspflicht zu klassifizieren

Isabel Häser · Der Klinikarzt · Ausgabe 12/2013 · S. 544-546

DOI 10.1055/s-0034-1368106

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenIsabel Häser
ZeitschriftDer Klinikarzt
Ausgabe12/2013
Jahrgang / SeitenJg. 42 · S. 544-546

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Zusammenfassung Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg ordnete mit seinem Urteil vom 17.04.2013 (Az.: L 5 R 3755/11) die Tätigkeit eines Honorararztes im Krankenhaus als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ein. Eine selbstständige Tätigkeit eines Arztes in einem Krankenhaus im Rahmen einer Kooperation setzt zumindest die Niederlassung des Arztes voraus.

Zitieren

Zitierempfehlung

Isabel Häser (2013) Honorarärzte im Krankenhaus – „Freie“ Honorarärzte sind häufig als Angestellte mit Sozialversicherungspflicht zu klassifizieren. Der Klinikarzt, 42 (12), 544-546. https://doi.org/10.1055/s-0034-1368106

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