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CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen

Empfehlungen zu den Kernkapazitäten an gemäß Internationalen Gesundheitsvorschriften benannten Flug- und Seehäfen

der Heiden, M.a.; Gréutelaers, B.; Gilsdorf, A.; Eckmanns, T. · Das Gesundheitswesen · Ausgabe 4/2014 · S. 1 bis 1

DOI 10.1055/s-0034-1371653

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innender Heiden, M.a.; Gréutelaers, B.; Gilsdorf, A.; Eckmanns, T.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe4/2014
Jahrgang / SeitenJg. 76 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Einleitung: Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) 2005 müssen von allen WHO Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. In Anlage 1B der IGV sind allgemein Kernkapazitäten beschrieben welche an gemäß IGV benannten Grenzübergangsstellen vorhanden sein müssen um umgehend und wirksam auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit und gesundheitliche Notlagen internationaler Tragweite (GNIT) zu reagieren. Das Robert Koc…

Zitieren

Zitierempfehlung

der Heiden, M.a.; Gréutelaers, B.; Gilsdorf, A.; Eckmanns, T (2014) Empfehlungen zu den Kernkapazitäten an gemäß Internationalen Gesundheitsvorschriften benannten Flug- und Seehäfen. Das Gesundheitswesen, 76 (4), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-0034-1371653

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