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CareLit · DOI-Nachweis · Der Klinikarzt

Ernstzunehmender Verdacht einer Kindesmisshandlung – Bruch der ärztlichen Schweigepflicht kann gerechtfertigt sein

Isabel Häser · Der Klinikarzt · Ausgabe 02/2014 · S. 62-63

DOI 10.1055/s-0034-1371961

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenIsabel Häser
ZeitschriftDer Klinikarzt
Ausgabe02/2014
Jahrgang / SeitenJg. 43 · S. 62-63

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Mit Urteil vom 27.06.2013 (Az.: 20 U 19/12) wies das Kammergericht Berlin die Berufung der Mutter eines Kindes gegen einen Krankenhausträger auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zurück. Der Krankenhausträger wurde verklagt, weil Mitarbeiter wegen des Verdachts auf Kindesmisshandlung das Jugendamt und das Landeskriminalamt informiert hatten.

Zitieren

Zitierempfehlung

Isabel Häser (2014) Ernstzunehmender Verdacht einer Kindesmisshandlung – Bruch der ärztlichen Schweigepflicht kann gerechtfertigt sein. Der Klinikarzt, 43 (02), 62-63. https://doi.org/10.1055/s-0034-1371961

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